Kinderschutzkonzept
Leitbild
Der Verein für Schulmediationen bietet Menschen konkrete Unterstützung und professionelle Hilfe im Konfliktfall. Das zentrale Anliegen ist, eine konstruktive und friedensfördernde Konfliktlösung zu ermöglichen. Wir arbeiten aus einer Haltung der Zuversicht und Achtsamkeit und aus der Überzeugung, dass positive Veränderung möglich ist. Unser Umgang mit Menschen innerhalb und außerhalb des Vereins basiert auf gegenseitiger Wertschätzung und Achtung. Vertrauen ist die Basis jeder helfenden Beziehung. Alle Inhalte, die uns im Rahmen der Mediation mitgeteilt werden, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der Berufsgesetze, des Datenschutzes und der Sorgfaltspflicht.
Wir handeln allparteilich und im Sinne des Kindeswohles.
Alle Mitglieder des Vereins für Schulmediationen tragen klare Verantwortung in ihrem Zuständigkeits- und Tätigkeitsbereich.
Tätigkeitsbeschreibung
Die Mitglieder des Vereins für Schulmediationen führen in Schulen Mediationen, Konfliktmanagement und Workshops durch. In diesen unterschiedlichen Settings arbeiten Vereinsmitglieder mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. In diesem Kinderschutzkonzept blicken wir auf die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Vereinstätigkeiten an Schulen werden aus Qualitätsgründen immer zu zweit geleitet.
Im Mediationssetting können die Gesprächssituationen stark variieren (z.B. Gespräch mit einzelnen Schüler*innen; Gespräch mit mehreren Schüler*innen, Gruppen). In der Regel sind dabei keine Lehrpersonen anwesend, allerdings informieren wir die Lehrer*innen immer, in welchem Raum wir die Mediation durchführen.
In den Workshops wird mit der ganzen Klasse und in Kleingruppen gearbeitet. Bei Workshops sind immer auch Lehrpersonen anwesend.
In allen Fällen steht der Verein auch in Kontakt mit Schulpersonal, da stets Lehrer*innen oder die Direktion den Verein mit der Tätigkeit beauftragt.
Definitionen von Gewalt
Kinder und Jugendliche sind verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt. Im Folgenden führen wir Definitionen für einige Formen von Gewalt an, die wir aus der Kinderschutzrichtlinie von Amnesty International Österreich übernommen haben:
Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt, auch physische Gewalt genannt, umfasst alle Handlungen, die sich gegen den Körper richten und zu Schmerzen, Verletzungen oder sogar zum Tod führen können. Neben physischen Verletzungen kann sie negative Folgen für die psychische und soziale Gesundheit der Betroffenen haben.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt, sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch benennt das Ausnützen des Machtgefälles und des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen einem bzw. mehreren Erwachsenen oder überlegenen Jugendlichen und einem Kind zur Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse. Sexualisierte Übergriffe können sich auch noch folgendermaßen manifestieren: durch Verwendung von nicht altersadäquaten Worten und Begriffen; durch die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes; durch Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt wie zum Beispiel das Zeigen von pornographischem Material oder Zeigen beziehungsweise Berühren der eigenen Geschlechtsteile in Anwesenheit des Kindes.
Psychische Gewalt
Psychische oder emotionale Gewalt gehört zu den häufigsten Formen von Gewalt und richtet sich gegen die Integrität, die Würde oder den Selbstwert eines Menschen. Sie umfasst etwa Abwertung, Einschüchterung, Diskriminierung oder andere Formen feindseliger Behandlung. Für viele Kinder gehört sie zum Alltag. Die Folgen von psychischer Gewalt wurden lange unterschätzt und sind besonders weitreichend, da sie sich in die Persönlichkeit der Betroffenen einschreibt und zu einer Vielzahl psychischer Erkrankungen führen kann.
Vernachlässigung
Vernachlässigung ist eine wiederholte oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handels (physisch, psychisch, emotional, sozial) durch Personen, die für ein Kind verantwortlich sind. Die Unterlassung kann aktiv, also wissentlich, oder passiv (aus Mangel an Einsicht oder Wissen) erfolgen. Vernachlässigung tritt in unterschiedlichen Formen auf, etwa als erzieherische Vernachlässigung durch den Mangel an erzieherischer Auseinandersetzung, emotionaler Vernachlässigung oder körperliche Vernachlässigung. Vernachlässigung kann ebenso wie andere Formen von Gewalt zu nachhaltigen Entwicklungsbeeinträchtigungen des Kindes führen.
Strukturelle Gewalt
Darunter versteht man Gewalt, die nicht direkt von einem Menschen ausgeübt wird, sondern die in das Gesellschaftssystem eingebaut ist. Formen struktureller Gewalt können sein: Übermäßiger Leistungsdruck im Bildungssystem, der die Gesundheit von Kindern gefährdet; Armut; Ungleichheit; gesellschaftliche Ausgrenzung.
Institutionelle Gewalt
Von institutioneller Gewalt spricht man, wenn eine Institution ihre Macht so ausübt, dass die in der Institution lebenden Menschen und ihre Bedürfnisse massiv eingeschränkt werden. Wenn es in einer Schule die Regel für Kinder gibt, die es ihnen verbietet, während einer Unterrichtsstunde die Toilette aufzusuchen, kann das als institutionelle Gewalt verstanden werden.
Rechtlicher Rahmen
Kinder und Jugendliche sind durch viele gesetzliche Bestimmungen vor Gewalt geschützt. Es gibt Schutzbestimmungen in internationalen Verträgen, in verfassungsrechtlichen Normen und in einfachgesetzlichen Bestimmungen (zB: Europäische Menschenrechtskonvention; Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vom 20.1.2011; § 137 ABGB = Gewaltverbot, § 138 ABGB = Kindeswohl; StGB; § 37 B-KJHG 2013 = Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Präventive Maßnahmen
Um Übergriffe möglichst zu verhindern, wurden in einem Teamprozess das KSK samt Verhaltenskodex entwickelt. Dabei haben wir präventiven Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Personalwesen
Sämtliche Mitglieder des Vereins sind in der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen und müssen bereits für diese Eintragung zahlreiche Kriterien erfüllen. Sie müssen unter anderem vertrauenswürdig sein, was mit einem Strafregisterauszug nachzuweisen ist.
Darüber hinaus verlangt der Verein für Schulmediation einen erweiterten Strafregisterauszug „Kinder- und Jugendfürsorge” beim Eintritt in den Verein und eine weitere Auskunft alle 5 Jahre.
Bei der Aufnahme neuer Mitglieder wird das Kinderschutzkonzept ausführlich besprochen. Mit der Unterschrift des Kinderschutzkonzepts samt Verhaltenskodex verpflichten sich neue Mitglieder zu deren Einhaltung. Somit soll bei allen Teammitgliedern erhöhte Aufmerksamkeit für Kinderschutzthemen gewährleistet werden.
Verhaltenskodex
Auf Basis des Leitbildes sind im Verhaltenskodex konkrete Vorgaben für die Tätigkeit im Rahmen des Vereins formuliert, um den größtmöglichen Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Der Verhaltenskodex findet sich im Anhang.
Verbreitung des Kinderschutzkonzeptes
Das KSK samt Verhaltenskodex ist auf der Website des Vereins für Schulmediationen veröffentlicht. In der Signatur der Vereins-E-Mails weisen wir auf das KSK hin.
Kinderschutzbeauftragte
Die Kinderschutzbeauftragten des Vereins für Schulmediationen sind:
Reinhard Schmid, Sonja Wendel, Andrea Taudt & Katrin Löffler
Erreichbar sind die Kinderschutzbeauftragten unter (+43) 660 66 63 301 bzw. office@schulmediationen.at.
Fallmanagement
Um ein rasches Vorgehen im Fall eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung zu erleichtern, haben wir intern detaillierte Abläufe für verschiedene Situationen festgelegt. Bei Verdachtsfällen oder Beschwerden gegenüber Vereinsmitgliedern, ist eine kinderschutzbeauftrage Person zu kontaktieren.
Evaluierung
Das Kinderschutzkonzept wurde unter breiter Beteiligung der Vereinsmitglieder erstellt. Es muss sich im Laufe der Zeit auch in der Praxis bewähren und unterliegt so einer ständigen Evaluierung. Mindestens einmal pro Jahr setzt der Vorstand das Thema „Evaluierung des KSK“ auf die Tagesordnung eines Vereinstreffens.
